Anlage 5B 2. DVLuftPersV
Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer
Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 80 - 84
Allgemeines
Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Ausbildung. Das in der praktischen Ausbildung verwendete Segelflugzeug muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Segelflugzeugmuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Segelflugzeuges aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.
Flugausbildung bis zum ersten Alleinflug
Bodeneinweisung
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- Voraussetzungen für den Flugbetrieb
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- Verhalten auf dem Flugplatz
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- Einweisung in den Schuldoppelsitzer
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- Transport und Montage des Segelflugzeuges
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- Überprüfen nach Klarliste vor dem ersten Start
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- Überprüfung vor jedem Start
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- Handhabung des Rettungsfallschirmes / ggf. Rettungssystems
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- Einweisung Haubennotabwurf
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- Notausstieg
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- Gewöhnungsflüge
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- Höhenruder
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- Seitenruder
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- Querruder
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- Landehilfen
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- Trimmung
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- Erkennen der Fluglage am Horizontbild sowie Geräusch und Fahrtmesseranzeige
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- Durchführen von Fluglageänderungen aus der Normalfluglage durch Höhenruder, Seitenruder und Querruder
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- Rollübungen bei Querneigungen von 20-30 Grad
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- Koordination von Quer- und Seitenruder zur Vermeidung des negativen Wendemoments bei verschiedenen Geschwindigkeiten
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- Durchführen von Fluglageänderungen aus der Normalfluglage durch Höhenruder, Seitenruder und Querruder
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- den schiebefreien Geradeausflug
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- bei festgelegtem Kurs
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- gleich bleibender Fahrt
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- Faden/Kugel in der Mitte und Querneigung (parallel zur Horizontlinie) durchführen und wiederherstellen
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- Kurven mit 30 Grad Querneigung
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- Kurven und Vollkreise mit konstanter Querneigung von ca. 30 Grad, gleich bleibender Geschwindigkeit und Kugel/Haubenfaden in der Mitte fliegen
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- Einleiten und Beenden nach Blickpunkt
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- Erkennen der Merkmale des Langsamfluges bis zum Sackflug zum Erkennen gefährlicher Fluglagen
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- Überziehen im Geradeausflug bis zum Abkippen
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- Überziehen im Kurvenflug bis zum Abkippen
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- Merkmale des Trudelns erkennen, verhindern und beenden
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- Merkmale der Steilspirale erkennen, verhindern und beenden
In der Ausbildung muss mindestens eine der aufgeführten Startarten gelehrt werden, die Bestimmungen des § 40 LuftPersV sind einzuhalten.
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- Windenstart
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- Übergang in den Steigflug
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- Steigflug
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- Ausklinken
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- Übergang zum Horizontalflug
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- Verhalten bei Startunterbrechungen (u.a. Seilriss)
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- Schleppstart hinter Luftfahrzeugen
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- Anrollen
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- Abheben
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- Steigflug geradeaus
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- Steigflug in Kurven mit geringer Querneigung
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- Steigflugkurven bis zu 40 Grad Querneigung
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- Kreiswechsel
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- Horizontalschlepp
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- Tiefschlepp
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- Flüge in seitlicher, oberer und unterer Position zum Schleppflugzeug, danach Einnehmen der normalen Schleppposition
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- Abwärtsschlepp
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- Verhalten bei Schleppunterbrechung
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- Verhalten bei besonderen Fluglagen
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- Eigenstart von Motorseglern mit einklappbaren Triebwerk oder Propeller
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- Verhalten bei Startunterbrechung
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- Einteilen des Flugwegs bis zur Position
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- Berücksichtigung der Faktoren, die den geplanten Flugweg beeinflussen
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- Einteilen des Flugwegs von der Position bis zur Landung unter einbeziehen einer Fahrt- und Höhenreserve
Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 82)
- 1
- Start
- 2
- Ausklinken bei Windenstart
- 3
- 90 Grad-Kurve zum Querabflug
- 4
- 90 Grad-Kurve zum Gegenanflug
- 5
- Position, normal 150 m über Grund
- 6
- 90 Grad-Kurve zum Queranflug unter Windberücksichtigung
- 7
- 90 Grad-Kurve zum Endanflug
- 8
- Landung
Anfluggeschwindigkeit gemäß Flughandbuch unter Berücksichtigung von Gelände, Windverhältnissen etc. einnehmen. Verflachen der Flugbahn (Abfangen) und Ausschweben sowie in Zweipunktlage mit minimaler Fahrt im vorgegebenen Landefeld aufsetzen und ausrollen geradeaus bis zum Stillstand
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- besondere Fälle beim Landeanflug
- –
- zu hoch oder zu niedrig angesetzten Landeanflug korrigieren
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- Landungen unter besonderen Windverhältnissen
- –
- Seitenwind
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- Rückenwind
- –
- Böigkeit im Landeanflug ausgleichen
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- aus geradlinigem Anflug landen
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- drei Landungen aus einer Position außerhalb der Platzrunde mit Fluglehrer
Vor dem ersten Alleinflug muss eine Überprüfung durch einen weiteren Fluglehrer erfolgen. Der Alleinflug darf nur in der während der Ausbildung geschulten Startart und auf dem überwiegend bei der Ausbildung verwendeten Doppelsitzer erfolgen. Die letzten vorhergehenden Schulflüge sind unter angenommenen Alleinflugbedingungen (keine Korrekturhinweise des Fluglehrers/gleicher Flugauftrag wie für den Alleinflug) durchzuführen. Der erste Alleinflug darf nicht der erste Start an diesem Flugtag sein.
Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten
Flüge mit und ohne Fluglehrer
Gleichbleibende Kreisflüge
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- gleichbleibende Kreisflüge mit 30 Grad - 45 Grad Querneigung
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- Kreisflug mit 30 Grad - 45 Grad Querneigung mit gleichbleibender Geschwindigkeit und Faden/Kugel in der Mitte durchführen
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- schneller Kurvenwechsel bei 30 Grad - 45 Grad Querneigung
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- Schnellflug im zugelassenen Geschwindigkeitsbereich durchführen
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- veränderte Ruderwirkung im Geradeausschnellflug
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- Flugeigenschaften und veränderte Ruderwirkung kennen und beherrschen
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- Kreisflug mit wechselnder Querneigung von 30 Grad - 45 Grad mit angepasster Geschwindigkeit
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- Thermik aufgrund der Wolkenformen, kreisenden Segelflugzeugen und Vögeln, Bodenmerkmalen und festen Thermikquellen anfliegen, nach Körperempfinden und Variometeranzeige zur richtigen Seite mit ca. 40 Grad Querneigung einkreisen und dabei den Luftraum beobachten. Die Kreisflugbahn schnellstmöglich in den Bereich des stärksten Steigens verlagern und fortlaufend optimieren.
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- Vorflug zum nächsten Aufwind mit entsprechender Sollfahrt
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- abgestimmtes Verhalten zu anderen Segelflugzeugen in Aufwinden
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- in Platznähe mit mehrmaligem Höhengewinn (mindestens 30 Minuten Flugzeit)
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- Thermikflug in Platznähe mit mehrmaligem Höhengewinn
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- 30-minütiger Segelflug im Alleinflug
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- selbstständiges Suchen und Anfliegen und Zentrieren von Thermikquellen
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- Seitengleitflug zur Gleitwinkelsteuerung bzw. Verkürzung des Landeanflugs
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- Kurs nach Kompass halten und Kompassfehler berücksichtigen
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- Weitere Segelflugzeugmuster im Alleinflug sicher beherrschen können
Zielflüge und Dreiecksflüge
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- Flüge mit Rückkehr zum Startplatz in verschiedenen Richtungen nach Karte und Kompass mit Fluglehrer (mindestens zwei Flüge)
Außenlandeübungen sollten auf Reisemotorseglern mit laufendem Triebwerk durchgeführt werden, um ein mehrfaches Üben zu ermöglichen.
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- Auswahl eines geeigneten Geländes
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- Einteilung des Anfluges
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- Durchführung der Kontrollen gemäß Checkliste
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- Anflug ohne oder mit Seitengleitflug
Landungen auf fremdem Platz
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- Drei Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf mindestens einem anderen Flugplatz als dem Ausbildungsflugplatz
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- Kennenlernen von Verkehrsverhältnissen an fremden Flugplätzen
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- Einordnung in den dortigen Platzrundenbetrieb
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- Bewältigung von veränderten Anflugbedingungen
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- Alleinflüge mit Rückkehr zum Flugplatz nach Karte und Kommpass mit schriftlichem Flugauftrag
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- selbständiges Vorbereiten und Durchführen eines Überlandfluges im Segelflug-Alleinflug mit schriftlichem Flugauftrag des Fluglehrers über eine Flugstrecke von mindestens 50 km
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- die Ausklinkhöhe über dem Startort darf nicht mehr als 750 m (2.500 ft) betragen
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- der Streckenflug kann als Zielstreckenflug mit Rückkehr zum Startort um mindestens einen Wendepunkt ohne Zwischenlandung durchgeführt werden
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- bei der Durchführung des Überlandfluges ist ein Barograph oder Flugdatenschreiber (Logger) mitzuführen (als Nachweis ist ein Höhenschrieb vorzulegen)
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- bei Zielstreckenflügen mit Rückkehr zum Startort ist zusätzlich die ordnungsgemäße Umrundung der Wendepunkte zu belegen
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.