Anlage 7D 2. DVLuftPersV

Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 126 - 127

1.
Die Abnahme der praktischen Prüfung ist durch den Ausbildungsleiter des Ausbildungsbetriebes/der Ausbildungseinrichtung für den Bewerber bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
2.
Der Bewerber hat die praktische Prüfung auf der in der Ausbildung verwendeten Freiballonart der Größenklasse I abzulegen. Der in der praktischen Prüfung verwendete Freiballon muss den Anforderungen für die Durchführung der praktischen Prüfung genügen. Die Dauer der Fahrt soll etwa 60 Minuten betragen.
3.
Der Prüfer hat vor der Fahrt das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber zu besprechen.
4.
Die Prüfungsfahrt ist so durchzuführen, als sei der Bewerber der einzige Freiballonführer an Bord. Die Verantwortung für die Flugdurchführung richtet sich nach § 4 Abs. 4 LuftVG.
5.
Der Prüfer soll sich an der Durchführung der Fahrt nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen oder zur Vermeidung von unannehmbaren Verzögerungen für andere Luftverkehrsteilnehmer erforderlich wird.
6.
Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einer weiteren Fahrt nur die nicht durchgeführten Übungen zu prüfen.
7.
Der Bewerber kann jede Übung und jedes Verfahren einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss
8.
Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:
-
Führen des Freiballons innerhalb der Betriebsgrenzen
-
ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen
-
gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship)
-
Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über den Freiballon zu jedem Zeitpunkt der Fahrt, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist.
9.
Die einzelnen Übungen der praktischen Prüfung werden mit " bestanden " (b) oder " nicht bestanden " (nb) bewertet. Werden mehr als drei Übungen nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur eine Übung nicht besteht, muss nur die nicht bestandene Übung wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung diese Übung erneut nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen.
                             Prüfungsnachweis
Praktische Prüfung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer


Name und Vorname des Bewerbers: .............................................
Anschrift: ..................................................................

I. Prüfungsfahrt
Ballonart: Gasballon / Heißluftballon * Muster: .....................
Eintragungszeichen: ................... Größe: ................... m3
Startplatz: ................... Startzeit: ..................
Landeplatz: ................... Landezeit: ..................
Fahrtzeit: ..................

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Übungen I Bewertung
I B/NB

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1. Fahrtvorbereitung I
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2. Aufrüsten des Freiballons I
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3. Außen- und Innenkontrolle nach Klarliste I
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4. Start und Steigen auf eine vorgegebene Fahrthöhe I
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5. Durchführung der Fahrt I
Durchführung der notwendigen Maßnahmen und Kontrollen I
während der Fahrt I
Navigation I
Notverfahren I
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6. Sprechfunkverkehr I
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7. Einnehmen von Höhen zum Erreichen günstiger I
Fahrtrichtungen I
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8. Auswahl geeigneter Landegelände I
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9. Zwischenlandung bzw. bei höheren Windgeschwindigkeiten I
Landeanfahrt ohne Bodenberührung aus I
Sicherheitsmindesthöhe I
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10. Endlandung I
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11. Entleeren der Hülle I
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12. Verpacken des Freiballons nach der Endlandung I
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II. Ergebnis der Prüfung:
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I Bestanden / Nicht bestanden * I
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III. Bemerkungen:


..................................... ...........................
Ort und Datum Unterschrift Prüfer
..................................... ...........................
Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben
* Nichtzutreffendes ist zu streichen

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.