Anlage 2 2. FlGDV
(zu § 7 Abs. 2 und § 15 Abs. 1)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 2195)
Der Ausbildungskurs setzt sich aus einem praktischen und einem theoretischen Teil zusammen:
- 1.
- Praktischer TeilIm praktischen Teil ist die korrekte Schnittführung nach § 2 Abs. 2 der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung und die Verwiegung von Schlachtkörpern zu erläutern und die korrekte Anwendung der Klassifizierungssysteme und der in Deutschland zugelassenen Klassifizierungsgeräte und Klassifizierungsverfahren zu unterrichten.
- 2.
- Theoretischer TeilIm theoretischen Teil werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt:
- a)
- fachspezifische Kenntnisse über
- -
- die Klassifizierungssysteme und die zugelassenen Klassifizierungsverfahren,
- -
- die Anwendung, Funktion und Kontrolle von Klassifizierungsgeräten,
- -
- die Schlachtkörperanatomie und die Schnittführung und
- -
- die Grundlagen der Schlachttechnologie,
- b)
- die Struktur der Vieh- und Fleischbranche und die Zuständigkeiten der beteiligten Institutionen sowie
- c)
- die einschlägigen Rechtsnormen, insbesondere
- aa)
- die europäischen und nationalen Bestimmungen über Handelsklassen und Preismeldungen für die jeweilige Tierart (Rinder-, Schweine- bzw. Schafschlachtkörper),
- bb)
- das Handelsklassengesetz,
- cc)
- das Fleischgesetz und seine Durchführungsverordnungen,
- dd)
- das Lebensmittelhygienerecht (Auszüge),
- ee)
- das Eichrecht (Auszüge),
- ff)
- die Viehverkehrsverordnung (Auszüge),
- gg)
- das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (Auszüge),
- hh)
- die Bestimmungen über die Rindfleischetikettierung (Auszüge) und
- ii)
- das Lebensmittelkennzeichnungsrecht (Auszüge).
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.