§ 33 2. WOMitbestG
Abstimmungsniederschrift
Nach Abschluss der Abstimmung stellt der Unternehmenswahlvorstand in einer Niederschrift fest:
- 1.
- die Zahl der abgegebenen Wahlumschläge;
- 2.
- die Zahl der gültigen Stimmen;
- 3.
- die Zahl der ungültigen Stimmen;
- 4.
- die Zahlen der auf die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber entfallenden Stimmen;
- 5.
- die Namen der in den Wahlvorschlag aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber und Ersatzmitglieder;
- 6.
- besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.
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