§ 2 34. BImSchV
Lärmindizes
(1) Die Lärmindizes LDay , LEvening und LNight sind die A-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegel in Dezibel gemäß ISO 1996-2: 1987, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Tagen in folgenden Zeiträumen erfolgen:
- 1.
- LDay : 12 Stunden, beginnend um 6.00 Uhr,
- 2.
- LEvening : 4 Stunden, beginnend um 18.00 Uhr,
- 3.
- LNight : 8 Stunden, beginnend um 22.00 Uhr.
(2) Der Lärmindex LDEN in Dezibel ist wie folgt definiert:
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