§ 9 39. BImSchV
Zielwerte, langfristige Ziele, Informationsschwelle und Alarmschwelle für bodennahes Ozon
(1) Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Ozon beträgt
120 Mikrogramm pro Kubikmeter |
(2) Der Zielwert zum Schutz der Vegetation vor Ozon beträgt
18 000 | Mikrogramm | x Stunden |
Kubikmeter |
als AOT40 für den Zeitraum von Mai bis Juli. Maßgebend für die Beurteilung, ob der Zielwert zum 1. Januar 2010 erreicht wurde, ist der AOT40-Wert für diesen Zeitraum, gemittelt über fünf Jahre. Das Jahr 2010 ist das erste Jahr, das zur Berechnung des AOT40-Werts für den Zeitraum von Mai bis Juli herangezogen wird.
(3) Das langfristige Ziel zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Ozon beträgt
120 Mikrogramm pro Kubikmeter |
(4) Das langfristige Ziel zum Schutz der Vegetation vor Ozon beträgt
6 000 | Mikrogramm | x Stunden |
Kubikmeter |
als AOT40 für den Zeitraum von Mai bis Juli.
(5) Die Informationsschwelle für Ozon liegt bei
180 Mikrogramm pro Kubikmeter |
(6) Die Alarmschwelle für Ozon liegt bei
240 Mikrogramm pro Kubikmeter |
(7) Die Kriterien zur Prüfung der Werte sind in Anlage 7 Abschnitt A festgelegt.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.