§ 5 3. FlugLSV
Entschädigungspauschalen bei Wohnungen
(1) Bei einem Einfamilienhaus mit Außenwohnbereich beträgt die Höhe der Entschädigung pauschal:
- 1.
für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück: 5 000 Euro, - 2.
für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück: 3 700 Euro.
(2) Bei einem Zweifamilienhaus mit Außenwohnbereich beträgt die Höhe der Entschädigung pauschal:
- 1.
für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück: 6 000 Euro, - 2.
für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück: 4 440 Euro.
(3) Bei einem Mehrfamilienhaus mit Außenwohnbereich erhöht sich die Entschädigung pauschal gegenüber Absatz 2 mit jeder weiteren abgeschlossenen Wohnung
- 1.
für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück um: 2 000 Euro, - 2.
für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück um: 1 480 Euro.
(4) Bei einer Eigentumswohnung mit Außenwohnbereich beträgt die Höhe der Entschädigung pauschal:
- 1.
für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück: 3 000 Euro, - 2.
für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück: 2 220 Euro.
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