§ 12 4. DV LuftBO

Ausrüstung am Startplatz (zu § 24 LuftBO)

Am Startplatz müssen ein Windmeßgerät und ein Thermometer vorhanden sein. Für jeden Start sind die aktuellen Werte für Wind und Temperatur zu berücksichtigen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.