6. AusbDienstLArbbV
Sechste Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverordnung
Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
Informationen
Ausfertigungsdatum24.01.2023
FundstelleBGBl I 2023, Nr. 22
VersionDie V tritt gem. § 2 am 31.12.2026 außer Kraft