Art 1 8. MARPOL-ÄndV
Das von der Bundesrepublik Deutschland in London am 9. Juni 1998 unterzeichnete und von der Konferenz der Vertragsparteien am 26. September 1997 beschlossene Protokoll von 1997 zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe in der Fassung des Protokolls von 1978 zu diesem Übereinkommen (BGBl. 1982 II S. 2; 1984 II S. 230), zuletzt geändert durch die Entschließung (MEPC. 95(46) vom 27. April 2001 (BGBl. 2002 II S. 2942), wird in Kraft gesetzt. Das Protokoll wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
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