Inhaltsübersicht AbwUTechAusbV
Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2Abschlussprüfung
Abschnitt 3Weitere Berufsausbildungen
Abschnitt 4Schlussvorschrift
| § 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
| § 2 | Dauer der Berufsausbildung |
| § 3 | Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan |
| § 4 | Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild |
| § 5 | Ausbildungsplan |
| § 6 | Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
| § 7 | Inhalt des Teiles 1 |
| § 8 | Prüfungsbereich des Teiles 1 |
| § 9 | Inhalt des Teiles 2 |
| § 10 | Prüfungsbereiche des Teiles 2 |
| § 11 | Prüfungsbereich „Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung“ |
| § 12 | Prüfungsbereich „Betreiben und Unterhalten von Entwässerungssystemen und Regenwasserbewirtschaftungssystemen“ |
| § 13 | Prüfungsbereich „Betreiben und Unterhalten von Abwasserbehandlungsanlagen“ |
| § 14 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
| § 15 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
| § 16 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
| § 17 | Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten |
| § 18 | Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse |
| Anlage | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung und zur Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung |
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