§ 6 AdVermiStAnKoV
Erstattung von Auslagen
Bei internationalen Adoptionsvermittlungsverfahren erhebt die staatliche Adoptionsvermittlungsstelle folgende Auslagen:
- 1.
- Aufwendungen für die Beschaffung von Urkunden,
- 2.
- Aufwendungen für Übersetzungen,
- 3.
- Vergütung von Sachverständigen.
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