Anlage 1 AGebV

(zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 204 – 210)



Teil A
Allgemeine pauschale Stundensätze
(Pauschalsätze der Kosten eines Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung)

KostenblockStundensatz
in Euro
Abschnitt 1
Personaleinzel- und Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,90 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.
Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 450,73
mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a59,42
gehobener Dienst/Gruppe E 9b
bis E 12
74,41
höherer Dienst/Gruppe E 13
bis E 15 Ü
93,61
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,87 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,08 Euro gekürzt werden.
Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,11 Euro gekürzt werden.
Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.
Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,02 Euro gekürzt werden.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst62,00
gehobener Dienst75,19
höherer Dienst96,59
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,70 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden.
Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 439,60
mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a46,38
gehobener Dienst/Gruppe E 9b
bis E 12
58,09
höherer Dienst/Gruppe E 13
bis E 15 Ü
73,08
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,68 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.
Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.
Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.
Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,01 Euro gekürzt werden.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst48,40
gehobener Dienst58,70
höherer Dienst75,40
Abschnitt 2
Personaleinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,31 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 437,39
mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a46,09
gehobener Dienst/Gruppe E 9b
bis E 12
61,08
höherer Dienst/Gruppe E 13
bis E 15 Ü
80,28
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,30 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst49,01
gehobener Dienst62,19
höherer Dienst83,59
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,24 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 429,19
mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a35,98
gehobener Dienst/Gruppe E 9b
bis E 12
47,68
höherer Dienst/Gruppe E 13
bis E 15 Ü
62,67
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,23 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst38,26
gehobener Dienst48,55
höherer Dienst65,25
Abschnitt 3
Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,59 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.
Verwaltungsbeschäftigte
13,33
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,57 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,08 Euro gekürzt werden.
Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,11 Euro gekürzt werden.
Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.
Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,02 Euro gekürzt werden.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
13,00
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,46 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden.
Verwaltungsbeschäftigte
10,41
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,45 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.
Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.
Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.
Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,01 Euro gekürzt werden.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
10,15



Teil B
Herleitung der allgemeinen pauschalen Stundensätze

KostenblockBesoldungs- oder Entgeltgruppe/ZweckbestimmungDurchschnittskosten
für den Bund
pro Jahr in Euro
1. Personaleinzelkosten
1.1 Beamtinnen und Beamte
1.1.1 steuerpflichtiges BruttoA 329 209
A 434 875
A 536 285
A 637 245
einfacher Dienst A 2 bis A 636 427
A 633 056
A 736 673
A 843 251
A 947 887
A 9 + Zulage52 040
mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage44 860
A 940 738
A 1050 215
A 1157 815
A 1263 344
A 1370 639
A 13 + Zulage74 822
gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage57 529
A 1365 194
A 1473 858
A 1585 319
A 1695 292
höherer Dienst A 13 bis A 1678 088
1.1.2 Versorgung
% von 1.1.1
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst27,9  
10 163
mittlerer Dienst27,9  
12 516
gehobener Dienst29,3  
16 856
höherer Dienst36,9  
28 814
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst32,6  
14 624
gehobener Dienst32,6  
18 754
höherer Dienst32,6  
25 457
1.1.3 sonstige Personalnebenkosten
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten 2 450
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften   100
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen   400
1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1.2.1 steuerpflichtiges BruttoE 232 523
E 2 Ü29 897
E 334 831
E 435 699
Gruppe E 2 bis E 434 830
E 538 483
E 639 805
E 743 533
E 845 403
E 9a 47 884
Gruppe E 5 bis E 9a 42 261
E 9b 52 951
E 9c 52 503
E 10 55 546
E 11 60 576
E 12 66 265
Gruppe E 9b bis E 12 58 811
E 13 61 817
E 14 74 679
E 15 86 568
E 15 Ü103 564
Gruppe E 13 bis E 15 Ü 68 841
1.2.2 Personalnebenkosten BezügeE 2  8 738
E 2 Ü  8 475
E 3  9 078
E 4  9 470
Gruppe E 2 bis E 4  9 149
E 5 10 190
E 6 10 623
E 7 11 864
E 8 12 315
E 9a 12 793
Gruppe E 5 bis E 9a 11 319
E 9b 13 914
E 9c 13 464
E 10 14 472
E 11 15 551
E 12 16 632
Gruppe E 9b bis E 12 15 088
E 13 15 590
E 14 18 109
E 15 19 537
E 15 Ü 19 652
Gruppe E 13 bis E 15 Ü 16 901
1.2.3 sonstige Personalnebenkosten
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften   100
Unfallversicherung Bund und Bahn   250
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen   400
2. Sacheinzelkosten
2.1 sächliche Verwaltungsausgaben 5 490
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen
Mieten und Pachten
Aus- und Fortbildung
Dienstreisen
Sachverständige
2.2 Investitionen 3 660
kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Erwerb von Fahrzeugen
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
2.3 Büroräume 8 100
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3– 4 %
3. Gemeinkosten
Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten28,1 %
4. Personalstruktur Bundesbedienstete
4.1 Anzahl
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte78 121
einfacher Dienst 1 225
mittlerer Dienst34 001
gehobener Dienst29 546
höherer Dienst13 349
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer70 337
Gruppe E 2 bis E 4 5 313
Gruppe E 5 bis E 9a39 376
Gruppe E 9b bis E 1216 244
Gruppe E 13 bis E 15 Ü 9 404
4.2 Vollzeitäquivalente
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte74 211
einfacher Dienst 1 196
mittlerer Dienst32 673
gehobener Dienst27 875
höherer Dienst12 467
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer65 126
Gruppe E 2 bis E 4 4 690
Gruppe E 5 bis E 9a36 740
Gruppe E 9b bis E 1215 177
Gruppe E 13 bis E 15 Ü 8 159
5. Arbeitsleistung
Arbeitsstundenpro Monat
Beamtinnen und Beamte   136
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer   129

Fußnote(n):

(+++ Anlage 1 Teil A Abschn. 1 Nr. 1: Zur Anwendung vgl. § 1 Abs. 3 HkNGebV +++)

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.