§ 17 AgrStatG
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitpunkt
(1) Erhebungsmerkmale der Baumobstanbauerhebung sind:
- 1.
- die Gesamtfläche des Baumobstanbaus,
- 2.
- die Obstarten nach der Fläche und dem Verwendungszweck des Obstes sowie für Tafeläpfel und Tafelbirnen zusätzlich die Sorten, die Pflanzzeitpunkte und die Zahl der Bäume jeweils nach der Fläche,
- 3.
- die Angabe zur ökologischen Wirtschaftsweise.
(2) Der Berichtszeitpunkt ist der Tag der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung.
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