§ 20 AgrStatG
Erhebungsmerkmale
Erhebungsmerkmale der Erhebung über die Viehbestände sind:
- 1.
- bei den Beständen an Rindern und Schafen: die Zahl, das Alter, das Geschlecht und der Nutzungszweck der Tiere,
- 2.
- bei den Beständen an Schweinen: die Zahl der Tiere nach Lebendgewichtsklassen und Nutzungszweck, bei Zuchtschweinen außerdem das Geschlecht und bei Zuchtsauen die Trächtigkeit.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.