§ 31 AgrStatG
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale
(1) Die Strukturerhebung der Forstbetriebe wird allgemein durchgeführt.
(2) Erhebungsmerkmale der Strukturerhebung der Forstbetriebe sind:
- 1.
- der Betriebssitz unter Angabe der Lagekoordinaten,
- 2.
- die Rechtsform des Betriebes,
- 3.
- die Waldfläche.
Fußnote(n):
(+++ § 31: Zur Anwendung vgl. § 33 Abs. 2 +++)
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