§ 31 AgrStatG

Erhebungsart und Erhebungsmerkmale

(1) Die Strukturerhebung der Forstbetriebe wird allgemein durchgeführt.

(2) Erhebungsmerkmale der Strukturerhebung der Forstbetriebe sind:

1.
der Betriebssitz unter Angabe der Lagekoordinaten,
2.
die Rechtsform des Betriebes,
3.
die Waldfläche.

Fußnote(n):

(+++ § 31: Zur Anwendung vgl. § 33 Abs. 2 +++)

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.