§ 6 AgrStatG
Erhebungseinheiten
Erhebungseinheiten der Bodennutzungshaupterhebung sind:
- 1.
- die Betriebe nach § 91 Absatz 1a Nummer 1 Buchstabe a bis m,
- 2.
- in Bayern: gemeinschaftlich genutzte Flächen von mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche.
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