§ 89 AgrStatG

Erhebungsart, Periodizität

Die Düngemittelstatistik wird allgemein durchgeführt, und zwar

1.
bei den Unternehmen nach § 88 Nummer 1 vierteljährlich,
2.
bei den Unternehmen nach § 88 Nummer 2 jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2023.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.