Anlage 3 AKNV

(zu § 3 Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 170)


Lfd.
Nr.
Bezeichnung
der Systemkomponente
Regelungsadressat
1Erfassungsstation zur Fertigung des LichtbildesVerpflichtung für die Anbieter dieser Geräte
Verpflichtung für die ausstellende Behörde
2FingerabdruckscannerVerpflichtung für die Anbieter dieser Geräte
Verpflichtung für die ausstellende Behörde
3Software zur Erfassung und Qualitätssicherung des LichtbildesVerpflichtung für die Anbieter dieser Geräte
Verpflichtung für die ausstellende Behörde
4Software zur Erfassung und Qualitätssicherung der FingerabdruckdatenVerpflichtung für die Anbieter dieser Geräte
Verpflichtung für die ausstellende Behörde

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.