Eingangsformel AltgAATVDBest
Zum § 2 der Verordnung über die Tilgung der Anteilrechte von Inhabern mit Wohnsitz außerhalb der DDR an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe vom 27. Juni 1990 (GBl. I Nr. 39 S. 543) wird für Bürger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) folgendes geregelt:
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