Anhang EV ALV

Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet D Abschnitt III

Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:
1. - 4. ...

5.
Allgemeine Lotsverordnung vom 21. April 1987 (BGBl. I S. 1290)
mit folgenden Maßgaben:
a)
§ 6 findet in dem in Artikel 3 genannten Gebiet keine Anwendung.
b)
Während eines Zeitraums von zwei Jahren ab Wirksamwerden des Beitritts wird der Lotsversetzbetrieb von dem bisherigen Unternehmen fortgeführt.
...

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.