Anlage 4 AMVerkRV

(zu § 7 Abs. 1 Nr. 1 und § 8 Abs. 1 Nr. 1)

(Fundstelle: BGBl. I 1988, 2163;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

alpha-(Aminomethyl)benzylalkohol (Phenylaminoäthan),
 dessen Abkömmlinge und Salze
p-Aminophenol, dessen Abkömmlinge und deren
 Salze
2-Amino-1-phenylpropanol (Phenylaminopropanol),
 dessen Abkömmlinge und Salze
Anthrachinon, dessen Abkömmlinge und deren Salze
Antimonverbindungen
Bisacodyl
Bleiverbindungen
Borsäure und ihre Salze, ausgenommen zur Pufferung und/oder
 Isotonisierung in Benetzungslösungen oder Desinfektionslösungen für Kontaktlinsen
Bromverbindungen, ausgenommen Invertseifen,
 ferner in Arzneimitteln, die dazu bestimmt sind, die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen sowie in ausschließlich zum äußeren Gebrauch bestimmten Desinfektionsmitteln, Mund- und Rachendesinfektionsmitteln
Carbamidsäure-Abkömmlinge
Carbamidsäure-Ester und -Amide mit insektizider,
 akarizider oder fungizider Wirkung, ausgenommen in Fertigarzneimitteln zur äußeren Anwendung bei Hunden und Katzen
Chinin und dessen Salze, ausgenommen Chinin-Triquecksilber(II)-dioxid-sulfat
 in Zubereitungen bis zu 2,75% zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten, als Fertigarzneimittel
Chinolinabkömmlinge, ausgenommen in Zubereitungen zum äußeren
 Gebrauch, zur Mund- und Rachendesinfektion sowie in Zubereitungen bis zu 3% zur Empfängnisverhütung als Fertigarzneimittel; die Ausnahme gilt nicht für halogenierte Hydroxychinoline
Chlorierte Kohlenwasserstoffe
6-Chlorthymol, ausgenommen zum äußeren Gebrauch
Dantron
2-Dimethylaminoethyl-benzilat (Benzilsäure-2-dimethyl-amino-äthylester)
Fluoride, lösliche, ausgenommen in Zubereitungen,
 sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis angegeben ist, die einem Fluorgehalt bis zu 2 mg entspricht
Formaldehyd
Goldverbindungen
Heilbuttleberöl, ausgenommen zur Anwendung bei Menschen
 in Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 6 000 I.E. Vitamin A und 400 I.E. Vitamin D sowie ausgenommen zur Anwendung bei Tieren in Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 4 000 I.E. Vitamin A und 250 I.E. Vitamin D
Heilwässer, in Flaschen abgefüllte, die je Liter
 
a)
0,01 mg Arsen entsprechend 0,019 mg Hydrogenarsenat oder mehr enthalten oder
b)
mehr als 3,7 Becquerel 226Radium oder mehr als 100 Becquerel 222Radon enthalten
Herzwirksame Glykoside
Jod, ausgenommen in Zubereitungen mit einem Gehalt von nicht
 mehr als 5% Jod und in Arzneimitteln nach § 44 Abs. 2 Nr. 1a und b des Arzneimittelgesetzes
Jodverbindungen, ausgenommen in Arzneimitteln, die dazu bestimmt
 sind, die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen, ferner in ausschließlich zum äußeren Gebrauch bestimmten Desinfektionsmitteln und in Arzneimitteln nach § 44 Abs. 2 Nr. 1a und b des Arzneimittelgesetzes, ferner in Zubereitungen zur Herstellung von Bädern und von Seifen, auch unter Verwendung von Jod, zum äußeren Gebrauch, als Fertigarzneimittel
Natriumpicosulfat
Oxazin und seine Hydrierungsprodukte,
 ihre Salze, ihre Abkömmlinge sowie deren Salze
Paraffin, dick- und dünnflüssiges, ausgenommen zum äußeren
 Gebrauch oder bis zu einem Gehalt von 10% in nichtflüssigen Zubereitungen
Paraformaldehyd
Pentetrazol
Phenethylamin, dessen Abkömmlinge und Salze
Phenolphthalein
Phosphorsäure-, Polyphosphorsäure-, substituierte
 Phosphorsäure- (z.B. Thiophosphorsäure-) Ester und -Amide, einschließlich der Ester mit Nitrophenol und Methylhydroxycumarin mit insektizider, akarizider oder fungizider Wirkung, ausgenommen in Fertigarzneimitteln zur äußeren Anwendung bei Hunden oder Katzen
Procain und seine Salze zur oralen Anwendung
Pyrazol und seine Hydrierungsprodukte, ihre Salze,
 ihre Abkömmlinge sowie deren Salze
Resorcin
Salicylsäure, ihre Abkömmlinge und deren Salze, ausgenommen
 Zubereitungen zum äußeren Gebrauch, ferner Salicylsäureester in ausschließlich oder überwiegend zum äußeren Gebrauch bestimmten Desinfektionsmitteln, Mund- und Rachendesinfektionsmitteln
Senföle
Vitamin A, ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von
 nicht mehr als 5 000 I.E. und einer Einzeldosis von nicht mehr als 3 000 I.E., auch unter Zusatz von Vitamin D mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 400 I.E., als Fertigarzneimittel für Menschen, sowie ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 4 000 I.E., auch unter Zusatz von Vitamin D mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 250 I.E., als Arzneimittel für Tiere
Vitamin D, ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von
 nicht mehr als 400 I.E. als Fertigarzneimittel für Menschen, sowie ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 250 I.E. als Arzneimittel für Tiere

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