Anlage 4 AMVerkRV
(zu § 7 Abs. 1 Nr. 1 und § 8 Abs. 1 Nr. 1)
(Fundstelle: BGBl. I 1988, 2163;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
alpha-(Aminomethyl)benzylalkohol (Phenylaminoäthan), | |
dessen Abkömmlinge und Salze | |
p-Aminophenol, dessen Abkömmlinge und deren | |
Salze | |
2-Amino-1-phenylpropanol (Phenylaminopropanol), | |
dessen Abkömmlinge und Salze | |
Anthrachinon, dessen Abkömmlinge und deren Salze | |
Antimonverbindungen | |
Bisacodyl | |
Bleiverbindungen | |
Borsäure und ihre Salze, ausgenommen zur Pufferung und/oder | |
Isotonisierung in Benetzungslösungen oder Desinfektionslösungen für Kontaktlinsen | |
Bromverbindungen, ausgenommen Invertseifen, | |
ferner in Arzneimitteln, die dazu bestimmt sind, die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen sowie in ausschließlich zum äußeren Gebrauch bestimmten Desinfektionsmitteln, Mund- und Rachendesinfektionsmitteln | |
Carbamidsäure-Abkömmlinge | |
Carbamidsäure-Ester und -Amide mit insektizider, | |
akarizider oder fungizider Wirkung, ausgenommen in Fertigarzneimitteln zur äußeren Anwendung bei Hunden und Katzen | |
Chinin und dessen Salze, ausgenommen Chinin-Triquecksilber(II)-dioxid-sulfat | |
in Zubereitungen bis zu 2,75% zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten, als Fertigarzneimittel | |
Chinolinabkömmlinge, ausgenommen in Zubereitungen zum äußeren | |
Gebrauch, zur Mund- und Rachendesinfektion sowie in Zubereitungen bis zu 3% zur Empfängnisverhütung als Fertigarzneimittel; die Ausnahme gilt nicht für halogenierte Hydroxychinoline | |
Chlorierte Kohlenwasserstoffe | |
6-Chlorthymol, ausgenommen zum äußeren Gebrauch | |
Dantron | |
2-Dimethylaminoethyl-benzilat (Benzilsäure-2-dimethyl-amino-äthylester) | |
Fluoride, lösliche, ausgenommen in Zubereitungen, | |
sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Tagesdosis angegeben ist, die einem Fluorgehalt bis zu 2 mg entspricht | |
Formaldehyd | |
Goldverbindungen | |
Heilbuttleberöl, ausgenommen zur Anwendung bei Menschen | |
in Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 6 000 I.E. Vitamin A und 400 I.E. Vitamin D sowie ausgenommen zur Anwendung bei Tieren in Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 4 000 I.E. Vitamin A und 250 I.E. Vitamin D | |
Heilwässer, in Flaschen abgefüllte, die je Liter | |
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Herzwirksame Glykoside | |
Jod, ausgenommen in Zubereitungen mit einem Gehalt von nicht | |
mehr als 5% Jod und in Arzneimitteln nach § 44 Abs. 2 Nr. 1a und b des Arzneimittelgesetzes | |
Jodverbindungen, ausgenommen in Arzneimitteln, die dazu bestimmt | |
sind, die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen, ferner in ausschließlich zum äußeren Gebrauch bestimmten Desinfektionsmitteln und in Arzneimitteln nach § 44 Abs. 2 Nr. 1a und b des Arzneimittelgesetzes, ferner in Zubereitungen zur Herstellung von Bädern und von Seifen, auch unter Verwendung von Jod, zum äußeren Gebrauch, als Fertigarzneimittel | |
Natriumpicosulfat | |
Oxazin und seine Hydrierungsprodukte, | |
ihre Salze, ihre Abkömmlinge sowie deren Salze | |
Paraffin, dick- und dünnflüssiges, ausgenommen zum äußeren | |
Gebrauch oder bis zu einem Gehalt von 10% in nichtflüssigen Zubereitungen | |
Paraformaldehyd | |
Pentetrazol | |
Phenethylamin, dessen Abkömmlinge und Salze | |
Phenolphthalein | |
Phosphorsäure-, Polyphosphorsäure-, substituierte | |
Phosphorsäure- (z.B. Thiophosphorsäure-) Ester und -Amide, einschließlich der Ester mit Nitrophenol und Methylhydroxycumarin mit insektizider, akarizider oder fungizider Wirkung, ausgenommen in Fertigarzneimitteln zur äußeren Anwendung bei Hunden oder Katzen | |
Procain und seine Salze zur oralen Anwendung | |
Pyrazol und seine Hydrierungsprodukte, ihre Salze, | |
ihre Abkömmlinge sowie deren Salze | |
Resorcin | |
Salicylsäure, ihre Abkömmlinge und deren Salze, ausgenommen | |
Zubereitungen zum äußeren Gebrauch, ferner Salicylsäureester in ausschließlich oder überwiegend zum äußeren Gebrauch bestimmten Desinfektionsmitteln, Mund- und Rachendesinfektionsmitteln | |
Senföle | |
Vitamin A, ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von | |
nicht mehr als 5 000 I.E. und einer Einzeldosis von nicht mehr als 3 000 I.E., auch unter Zusatz von Vitamin D mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 400 I.E., als Fertigarzneimittel für Menschen, sowie ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 4 000 I.E., auch unter Zusatz von Vitamin D mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 250 I.E., als Arzneimittel für Tiere | |
Vitamin D, ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von | |
nicht mehr als 400 I.E. als Fertigarzneimittel für Menschen, sowie ausgenommen Zubereitungen mit einer Tagesdosis von nicht mehr als 250 I.E. als Arzneimittel für Tiere |
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