§ 1 AnerkSparkAusbAufhV

Aufhebung der staatlichen Anerkennung des Ausbildungsberufs

Die staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau, ausgesprochen durch Satzung der Deutschen Sparkassenschule Hannover vom 18. Mai 1951, wird aufgehoben.

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