§ 9 AntiDopG
Umgang mit personenbezogenen Daten
Die Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland ist berechtigt, folgende personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Durchführung ihres Dopingkontrollsystems erforderlich ist:
- 1.
- Vor- und Familienname der Sportlerin oder des Sportlers,
- 2.
- Geschlecht der Sportlerin oder des Sportlers,
- 3.
- Geburtsdatum der Sportlerin oder des Sportlers,
- 4.
- Nationalität der Sportlerin oder des Sportlers,
- 5.
- Sportart und Sportverband der Sportlerin oder des Sportlers einschließlich der Einstufung in einen Leistungskader,
- 6.
- Zugehörigkeit der Sportlerin oder des Sportlers zu einem Trainingsstützpunkt und einer Trainingsgruppe,
- 7.
- Vor- und Familienname der Athletenbetreuerinnen und Athletenbetreuer,
- 8.
- Regelverstöße nach dem Dopingkontrollsystem und
- 9.
- Angaben zur Erreichbarkeit und zum Aufenthaltsort, sofern die Sportlerin oder der Sportler zu dem von der Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland vorab festgelegten Kreis gehört, der Trainingskontrollen unterzogen wird.
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