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ArbPlSchG

Arbeitsplatzschutzgesetz

Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst

Informationen

Ausfertigungsdatum30.01.1957
FundstelleBGBl I 1957, 293
VersionNeugefasst durch Bek. v. 16.7.2009 I 2055;
zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 9 G v. 30.3.2021 I 402

Alle Normen


  • Abschnitt 1
    Grundwehrdienst und Wehrübungen
  • § 1
    Ruhen des Arbeitsverhältnisses
    § 2
    Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung
    § 3
    Wohnraum und Sachbezüge
    § 4
    Erholungsurlaub
    § 5
    Benachteiligungsverbot
    § 6
    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
    § 7
    Vorschriften für in Heimarbeit Beschäftigte
    § 8
    Vorschriften für Handelsvertreter
    § 9
    Vorschriften für Beamte und Richter
    § 10
    Freiwillige Wehrübungen
    § 11
    § 11a
    Bevorzugte Einstellung in den öffentlichen Dienst
    § 12
    Anrechnung der Wehrdienstzeit und der Zeit einer Berufsförderung bei Einstellung entlassener Soldaten
    § 13
    Anrechnung des Wehrdienstes im späteren Berufsleben

  • Abschnitt 2
    Meldung
  • § 14
    Weiterzahlung des Arbeitsentgelts

  • Abschnitt 3
    Alters- und Hinterbliebenenversorgung
  • § 14a
    Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer
    § 14b
    Alters- und Hinterbliebenenversorgung in besonderen Fällen
    § 14c
    Verfahren

  • Abschnitt 4
    Schlussvorschriften
  • § 15
    Begriffsbestimmungen
    § 16
    Sonstige Geltung des Gesetzes
    § 16a
    Wehrdienst als Soldat auf Zeit
    § 17
    Übergangsvorschrift
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