§ 2 ATDTeilnV
Weitere Polizeivollzugsbehörde des Landes Brandenburg
Als weitere Polizeivollzugsbehörde des Landes Brandenburg ist zum Zugriff auf die Antiterrordatei berechtigt:
Polizeipräsidium Land Brandenburg
Behördenstab, Stabsbereich Einsatz- und Lagezentrum
Kaiser-Friedrich-Straße 143
14469 Potsdam
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