§ 9 AtSKostV

Übergangsregelung

(1) (weggefallen)

(2) Die durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3463) geänderten Vorschriften sind auch auf die am 21. Dezember 2004 anhängigen Verwaltungsverfahren anzuwenden, soweit in diesem Zeitpunkt die Kosten nicht bereits festgesetzt sind.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.