Eingangsformel AufwErstV
Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter in geschützten Einrichtungen vom 7. Mai 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 1061) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.