(XXXX) AUG§1Abs2Bek 07-1988
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist:
In den Vereinigten Staaten von Amerika:
Alaska
Florida
Wyoming
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 14. März 1988 (BGBl. I S. 351).
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.