(XXXX) AUG§1Abs2Bek 11

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes verbürgt ist im Verhältnis zu dem Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika

Kentucky.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 27. März 1991 (BGBl. I S. 883).

Der Bundesminister der Justiz

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