(XXXX) AUG§1Abs2Bek 11-1987

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist:

1.
In den Vereinigten Staaten von Amerika:
Georgia
Idaho
Illinois
Maryland
South Dakota
Tennessee
2.
In Kanada:
Yukon Territorium
3.
Südafrika
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 20. Juli 1987 (BGBl. II S. 420).

Der Bundesminister der Justiz

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.