(XXXX) AUG§1Abs2Bek 11-1987
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes im Verhältnis zu folgenden Staaten verbürgt ist:
- 1.
- In den Vereinigten Staaten von Amerika:GeorgiaIdahoIllinoisMarylandSouth DakotaTennessee
- 2.
- In Kanada:Yukon Territorium
- 3.
- Südafrika
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