(XXXX) AUG§1Abs2Bek 22
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekannt gemacht, dass die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes, beschränkt auf den Kindesunterhalt, verbürgt ist im Verhältnis zu dem US-Bundesstaat
- South Carolina.
Bundesministerium der Justiz
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.