§ 6 AuslWBGDV 4

Zustellungen

Zustellungen nach dem Gesetz oder nach dieser Verordnung können in Frankreich gemäß § 70 Abs. 2 des Gesetzes durch eingeschriebenen Brief gegen Rückschein bewirkt werden.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.