Gesetze
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Bundesrecht Deutschland
AuslZustV
AuslZustV
Auslandszuständigkeitsverordnung
Verordnung über die Zuständigkeit für Leistungen der Sozialen Entschädigung für Berechtigte im Ausland
Informationen
Ausfertigungsdatum
06.01.2023
Fundstelle
BGBl I 2023, Nr. 303
Alle Normen
Eingangsformel
§ 1
Regelungsgegenstand
§ 2
Örtliche Zuständigkeit bei Antragstellung durch Geschädigte
§ 3
Örtliche Zuständigkeit bei Antragstellung durch Angehörige, Hinterbliebene, Nahestehende und weitere Berechtigte
§ 4
Übergangsregelung
§ 5
Evaluation
§ 6
Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage I
(zu § 2 Absatz 1 Satz 2)