§ 4 AutoKflAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Teile und Zubehör organisieren und verkaufen,
- 2.
- an Werkstattprozessen mitwirken und als Schnittstelle zwischen Handel und Werkstatt agieren,
- 3.
- Kundendienst organisieren und Servicebereich unterstützen,
- 4.
- betriebliche Marketingaktivitäten planen und durchführen,
- 5.
- Fahrzeughandel und -vertrieb unterstützen,
- 6.
- Finanzdienstleistungsprodukte im Fahrzeughandel vorbereiten,
- 7.
- personalbezogene Aufgaben bearbeiten und
- 8.
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle unterstützen.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und
- 4.
- Umweltschutz.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.