§ 4 AutomAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
- Automatenmechatronik oder
- b)
- Automatendienstleistung,
- 3.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in zwei Wahlqualifikationen in der Fachrichtung Automatendienstleistung, die jeweils 26 Wochen dauern, sowie
- 4.
- fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Automatenservice,
- 2.
- Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen,
- 3.
- Warenbewirtschaftung,
- 4.
- Abrechnung und Auswertung von Automatenaufstellplätzen,
- 5.
- Verkaufsförderung und
- 6.
- rechtliche Rahmenbedingungen für die Automatenwirtschaft.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Automatenmechatronik sind:
- 1.
- Vorbereiten und Installieren von Automaten,
- 2.
- Montage und Inbetriebnahme von Automaten,
- 3.
- Wartung und Instandhaltung von Automaten sowie
- 4.
- Informations- und Kommunikationstechnik.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Automatendienstleistung sind:
- 1.
- Marketing und
- 2.
- Personalwirtschaft.
(5) Die Wahlqualifikationen in der Fachrichtung Automatendienstleistung sind:
- 1.
- kaufmännische Geschäftsprozesse und
- 2.
- Kundenbetreuung.
(6) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Arbeitsorganisation und Kommunikation,
- 6.
- unternehmerisches Handeln und
- 7.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
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