§ 3 AWPädFortbV
Gliederung der Prüfung
(1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
- 1.
- Lernprozesse und Lernbegleitung,
- 2.
- Planungsprozesse in der beruflichen Bildung,
- 3.
- Berufspädagogisches Handeln.
(2) Im Prüfungsteil „Lernprozesse und Lernbegleitung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
- 1.
- Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung,
- 2.
- Lernpsychologisch, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung,
- 3.
- Medienauswahl und -einsatz,
- 4.
- Lern- und Entwicklungsberatung.
(3) Im Prüfungsteil „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
- 1.
- Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse,
- 2.
- Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden,
- 3.
- Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung,
- 4.
- Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften in der Aus- und Weiterbildung,
- 5.
- Qualitätssicherung von beruflichen Bildungsprozessen.
(4) (weggefallen)
Fußnote(n):
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
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