AZRG-DV
AZRG-Durchführungsverordnung
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
Informationen
Ausfertigungsdatum17.01.1995
FundstelleBGBl I 1995, 695
VersionZuletzt geändert durch Art. 11 V v. 30.10.2023 I Nr. 290
Mittelbare Änderung durch Art. 8 G v. 21.2.2024 I Nr. 54 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
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Alle Normen
- Abschnitt 1Inhalt des Registers
- Abschnitt 2Datenübermittlung an die Registerbehörde
- Abschnitt 3Datenübermittlung durch die Registerbehörde
- Abschnitt 4Auskunft an die betroffene Person
- Abschnitt 5Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Daten
- Abschnitt 6Schlußvorschriften