§ 4 BankkflAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Serviceleistungen anbieten,
- 2.
- Kunden ganzheitlich beraten,
- 3.
- Kunden gewinnen und Kundenbeziehungen intensivieren,
- 4.
- Liquidität sicherstellen,
- 5.
- Vermögen bilden mit Sparformen,
- 6.
- Vermögen bilden mit Wertpapieren,
- 7.
- zu Vorsorge und Absicherung informieren,
- 8.
- Konsumentenkredite anbieten und Abschlüsse vorbereiten,
- 9.
- Baufinanzierungen vorbereiten und bearbeiten,
- 10.
- an gewerblichen Finanzierungen mitwirken,
- 11.
- Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen sowie
- 12.
- projektorientiert arbeiten.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Prozesse und Wechselwirkungen einschätzen,
- 2.
- Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 3.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 4.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie
- 5.
- Umweltschutz.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.