§ 6 BAProVFFPrV
Prüfungsbereich „Lösungen im Kundenbedarfsfeld Vorsorge“
Im Prüfungsbereich „Lösungen im Kundenbedarfsfeld Vorsorge“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Kundenbedarfe zu ermitteln und für diese kundenzentrierte Lösungen vor dem Hintergrund durchzuführender Risikoanalysen im Kundenbedarfsfeld zu entwickeln. In diesem Rahmen werden folgende Qualifikationsinhalte geprüft:
- 1.
- Analysieren von Risiken der Kunden, Ermitteln der Kundenbedarfe und Erstellen kundenzentrierter, privater und betrieblicher Versicherungslösungen im Kundenbedarfsfeld Vorsorge in den Bereichen Kranken-, Pflege-, Unfall- sowie Alters- und Arbeitskraftvorsorge unter Einbeziehung von Finanzanlagen unter Berücksichtigung von rechtlichen Rahmenbedingungen, ökonomischen Anforderungen, Nachhaltigkeit, digitalen und technologischen Entwicklungen,
- 2.
- Beurteilen von komplexen Schaden- und Leistungsfällen und Unterstützen von Kunden bei der Abwicklung.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.