BattG
Batteriegesetz
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren
Informationen
Ausfertigungsdatum25.01.2009
FundstelleBGBl I 2009, 1582
VersionZuletzt geändert durch Art. 1 G v. 3.11.2020 I 2280
Alle Normen
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Vertrieb und Rücknahme von Batterien
- Abschnitt 3Kennzeichnung, Hinweispflichten
- Abschnitt 4Zuständige Behörde
- Abschnitt 5Beleihung
- Abschnitt 6Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug
- Abschnitt 7Bußgeldvorschriften, Schlussbestimmungen