§ 152 BauGB

Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieses Abschnitts sind im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet anzuwenden, sofern die Sanierung nicht im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt wird.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.