§ 224 BauGB
Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen
- 1.
- den Umlegungsbeschluss nach § 47 Absatz 1,
- 2.
- die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 Absatz 1,
- 3.
- 4.
- die Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrags nach § 179 Absatz 4
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