§ 4 BauZAusbV 2002
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Organisation und Kommunikation, Arbeitsabläufe,
- 6.
- Zusammenarbeit mit Behörden und anderen am Bau Beteiligten,
- 7.
- Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
- 8.
- Techniken des Zeichnens,
- 9.
- Auswahl und Verwendung von Baustoffen und Bauelementen,
- 10.
- Mitwirken bei Bauprozessen und Durchführen von Bauarbeiten,
- 11.
- Bestandsaufnahme und Vermessung,
- 12.
- Rechnergestütztes Zeichnen,
- 13.
- Konstruieren von Bauteilen,
- 14.
- Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung,
- 15.
- Erstellen von Plänen und Zeichnungen, fachspezifische Berechnungen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.