§ 2 BAVBVO
Allgemeine Anforderungen an die Bescheinigung
Die Bescheinigung über die in der Berufsausbildungsvorbereitung erworbenen Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit enthält mindestens Angaben über
- 1.
- den Namen und die Anschrift des Anbieters der Berufsausbildungsvorbereitung,
- 2.
- den Namen und die Anschrift der teilnehmenden Person,
- 3.
- die Dauer der Maßnahme und
- 4.
- die Beschreibung der vermittelten Inhalte.
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