§ 4 BBankLV

Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst

Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst wird in einem Studiengang an der Fachhochschule der Deutschen Bundesbank durchgeführt. § 13 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt im Übrigen unberührt.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.