Anlage 1 BBodSchV

(zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2,

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2731 - 2733)

Tabelle 1: Vorsorgewerte für anorganische Stoffe

StoffVorsorgewert bei Bodenart SandVorsorgewert bei Bodenart Lehm/SchluffVorsorgewert bei Bodenart
Ton
[mg/kg TM]
Arsen10 20 20
Blei40 70100
Cadmium   0,4  1    1,5
Chromgesamt30 60100
Kupfer20 40 60
Nickel15 50 70
Quecksilber   0,2    0,3    0,3
Thallium   0,5  1  1
Zink60150200

Tabelle 2: Vorsorgewerte für organische Stoffe

StoffVorsorgewert bei
TOC-Gehalt ≤ 4 %
Vorsorgewert bei
TOC-Gehalt > 4 % bis 9 %
[mg/kg TM]
Summe aus PCB6 und PCB-118   0,05  0,1
Benzo(a)pyren  0,3  0,5
PAK1635

Tabelle 3: Zulässige zusätzliche jährliche Frachten an Schadstoffen über alle Eintragspfade

StoffFracht
[g/ha·a]
Arsen   35
Blei  200
Cadmium    5
Chromgesamt  150
Kupfer  300
Nickel   75
Quecksilber    1
Thallium      1,5
Zink1 200
Benzo(a)pyren    1

Tabelle 4: Werte zur Beurteilung von Materialien für das Auf- oder Einbringen unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht

Hinweis: Die Eluatwerte sind mit Ausnahme des Eluatwertes für Sulfat nur maßgeblich, wenn für den betreffenden Stoff der jeweilige Vorsorgewert nach Tabelle 1 oder 2 überschritten wird.

StoffFeststoffwertEluatwert
bei TOC-Gehalt
< 0,5 %
bei TOC-Gehalt
≥ 0,5 %
[mg/kg TM][µg/l]
Anorganische Stoffe
Arsen 20      8     13
Blei140     23     43
Cadmium  1      2      4
Chromgesamt120     10     19
Kupfer 80     20     41
Nickel100     20     31
Quecksilber    0,6        0,1        0,1
Thallium  1        0,2        0,3
Zink300    100    210
Sulfat250 000250 000
Organische Stoffe
Summe aus PCB6 und PCB-118    0,1         0,01         0,01
PAK16  6
PAK15         0,2         0,2
Naphthalin und Methylnaphthaline       2       2
Extrahierbare organisch gebundene
Halogene (EOX)
  1

Tabelle 5: Werte für zusätzlich zu untersuchende Stoffe beim Auf- oder Einbringen von Materialien mit mehr als 10 % Volumenprozent mineralischer Fremdbestandteile unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht

StoffFeststoffwertEluatwert
bei TOC-Gehalt
< 0,5 %
bei TOC-Gehalt
≥ 0,5 %
[mg/kg TM][µg/l]
Antimon  4 5 5
Kobalt 502662
Molybdän  43535
Selen  3 5 5
Vanadium2002035

Die Vorsorgewerte finden für Böden und Materialien mit einem nach Anlage 3 Tabelle 1 bestimmten Gehalt an organischem Kohlenstoff (TOC-Gehalt) von mehr als 9 Masseprozent keine Anwendung. Für diese Böden und Materialien müssen die maßgeblichen Werte im Einzelfall in Anlehnung an regional vergleichbarer Bodenverhältnisse abgeleitet werden.Bodenarten-Hauptgruppen gemäß Bodenkundlicher Kartieranleitung, 5. Auflage, Hannover 2009 (KA 5); stark schluffige Sande, lehmig-schluffige Sande und stark lehmige Sande sind entsprechend der Bodenart Lehm/Schluff zu bewerten.Bei Blei gelten bei einem pH-Wert < 5,0 bei der Bodenart Ton die Vorsorgewerte der Bodenart Lehm/Schluff und bei der Bodenart Lehm/Schluff die Vorsorgewerte der Bodenart Sand.Bei Cadmium gelten bei einem pH-Wert < 6,0 bei der Bodenart Ton die Vorsorgewerte der Bodenart Lehm/Schluff und bei der Bodenart Lehm/Schluff die Vorsorgewerte der Bodenart Sand.Bei Nickel gelten bei einem pH-Wert < 6,0 bei der Bodenart Ton die Vorsorgewerte der Bodenart Lehm/Schluff und bei der Bodenart Lehm/Schluff die Vorsorgewerte der Bodenart Sand.Bei Zink gelten bei einem pH-Wert < 6,0 bei der Bodenart Ton die Vorsorgewerte der Bodenart Lehm/Schluff und bei der Bodenart Lehm/Schluff die Vorsorgewerte der Bodenart Sand.Für Böden mit einem TOC-Gehalt von mehr als 9 Masseprozent müssen die maßgeblichen Werte im Einzelfall abgeleitet werden.Summe aus PCB6 und PCB-118: Stellvertretend für die Gruppe der polychlorierten Biphenyle (PCB) werden für PCB-Gemische sechs Leit-Kongenere nach Ballschmiter (PCB-Nummer 28, 52, 101, 138, 153, 180) sowie PCB-118 untersucht.PAK16: Stellvertretend für die Gruppe der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) werden nach der Liste der Environmental Protection Agency (EPA) 16 ausgewählte PAK untersucht: Acenaphthen, Acenaphthylen, Anthracen, Benzo[a]anthracen, Benzo[a]pyren, Benzo[b]fluoranthen, Benzo[g,h,i]perylen, Benzo[k]fluoranthen, Chrysen, Dibenzo[a,h]anthracen, Fluoranthen, Fluoren, Indeno[1,2,3-cd]pyren, Naphthalin, Phenanthren und Pyren.Bei Überschreitung des Wertes ist die Ursache zu prüfen. Handelt es sich um naturbedingt erhöhte Sulfatkonzentrationen, ist eine Verwertung innerhalb der betroffenen Gebiete möglich. Außerhalb dieser Gebiete ist über die Verwertungseignung im Einzelfall und in Abstimmung mit der zuständigen Behörde zu entscheiden.PAK15: PAK16 ohne Naphthalin und Methylnaphthaline.Eluatwert ist maßgeblich, wenn der Vorsorgewert von PAK16 nach Anlage 1 Tabelle 2 überschritten wird.Bei Überschreitung des Wertes sind die Materialien auf fallspezifische Belastungen hin zu untersuchen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.