I. BDGBMinGAnO

Dienstvorgesetzte im Sinne des Bundesdisziplinargesetzes sind - jeweils für die ihnen unterstellten Beamtinnen/Beamten - außer der Bundesministerin/dem Bundesminister für Gesundheit und Soziale Sicherung

1.
die Direktorin/der Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
2.
die Direktorin/der Direktor des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information,
3.
die Präsidentin und Professorin/der Präsident und Professor des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte,
4.
die Präsidentin und Professorin/der Präsident und Professor des Robert Koch-Instituts,
5.
die Präsidentin und Professorin/der Präsident und Professor des Paul-Ehrlich-Instituts,
6.
die Präsidentin/der Präsident des Bundessozialgerichts und
7.
die Präsidentin/der Präsident des Bundesversicherungsamtes.

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