I. BDGBMinGAnO
Dienstvorgesetzte im Sinne des Bundesdisziplinargesetzes sind - jeweils für die ihnen unterstellten Beamtinnen/Beamten - außer der Bundesministerin/dem Bundesminister für Gesundheit und Soziale Sicherung
- 1.
- die Direktorin/der Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
- 2.
- die Direktorin/der Direktor des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information,
- 3.
- die Präsidentin und Professorin/der Präsident und Professor des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte,
- 4.
- die Präsidentin und Professorin/der Präsident und Professor des Robert Koch-Instituts,
- 5.
- die Präsidentin und Professorin/der Präsident und Professor des Paul-Ehrlich-Instituts,
- 6.
- die Präsidentin/der Präsident des Bundessozialgerichts und
- 7.
- die Präsidentin/der Präsident des Bundesversicherungsamtes.
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