Art 12 BeamtVGÄndG 1993
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 treten in Kraft:
1.
2.
- 3.
- mit Wirkung vom 1. Mai 1992 Artikel 10,
5.
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