Anlage 7 BedGgstV
(zu § 9)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. 1998, 32; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Lfd. Nr. | Erzeugnis | Warnhinweis | Stelle(n) an oder auf der/denen der Warnhinweis anzubringen ist |
1 | 2 | 3 | 4 |
1. | Imprägnierungsmittel in Aerosolpackungen für Leder- und Textilerzeugnisse, die für den häuslichen Bedarf bestimmt sind, ausgenommen solche, die Schäume erzeugen | "Vorsicht! Unbedingt beachten! Gesundheitsschäden durch Einatmen möglich! Nur im Freien oder bei guter Belüftung verwenden! Nur wenige Sekunden sprühen! Großflächige Leder- und Textilerzeugnisse nur im Freien besprühen und gut ablüften lassen! Von Kindern fernhalten!" | Aerosolpackung und Verpackung der einzelnen Aerosolpackung(en) |
2. | Luftballons | „Zum Aufblasen eine Pumpe verwenden!“ | Verpackung und Verpackung einzelner Verpackungen. |
3. | (weggefallen) |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.